Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die website AUVA Karriere

Erklärung zur
Barriere­freiheit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1″ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Inhalte erfolgen diurch idlab Media

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Erklärung zur Barriere­freiheit

Vorlage für das Statement:
MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT

Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte (axe) Accessibility-Evaluierung

Die Erklärung wurde zuletzt am 15. Juni 2023überprüft.

Feedback und Kontaktangaben, Beschwerde­möglichkeit

Sollten Sie auf dieser Website Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, unser Angebot weiter zu verbessern.

Verantwortlich für diese Website

Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt

1100 Wien, Wienerbergstraße 11
+43 5 93 93-20000
+43 5 93 93-20606
kontakt@auva.at

Feedback-Prozess

Wir werden Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barriere­freiheits­anforderungen der Website prüfen und sind bestrebt Ihnen zeitnahe zu antworten. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.