Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die website AUVA Karriere
Erklärung zur
Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1″ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Inhalte erfolgen diurch idlab Media
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Vorlage für das Statement:
MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT
Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte (axe) Accessibility-Evaluierung
Die Erklärung wurde zuletzt am 15. Juni 2023überprüft.
Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit
Sollten Sie auf dieser Website Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, unser Angebot weiter zu verbessern.
Verantwortlich für diese Website
Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt
1100 Wien, Wienerbergstraße 11
+43 5 93 93-20000
+43 5 93 93-20606
kontakt@auva.at
Feedback-Prozess
Wir werden Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website prüfen und sind bestrebt Ihnen zeitnahe zu antworten. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.